Rechtsberatung
Sie haben ein juristisches Problem und benötigen fachliche Expertise und die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts? Oder Sie planen eine wesentliche Veränderung in Ihrem privaten, beruflichen oder unternehmerischen Leben? Dann lassen Sie uns gemeinsam die Situation analysieren und das weitere Vorgehen mit Strategie und Weitblick planen.
FACHGEBIETE
Kündigungsschutzrecht
Individualarbeitsrecht
Mitbestimmungsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Insolvenzarbeitsrecht
Arbeitsverträge
Umstrukturierungen
Betriebsstilllegungen etc.
MANDATIERUNG
HAFTUNGSBEGRENZUNG
VERGÜTUNGSREGELUNG
Die Erbringung unserer Leistungen unterliegt einem von uns selbst gesetzten hohen Qualitätsanspruch.
Dies setzt überdurchschnittlich hohe Investitionen in unser Personal, in den Vorhalt entsprechender EDV, die Fortbildung und Literatur voraus.
Aus dem Grunde schließen wir im Regelfall mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Sie bezahlen uns nach dem Zeitaufwand, der in dem an uns herangetragenen Mandat veranlasst wird.
Unsere Abrechnungen hierzu sind transparent. Ferner erklären wir die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.
In Einzelfällen zwingt uns das Gesetz dazu, nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung abzurechnen. Wenn dies der Fall ist, rechnen wir nach der Vergütungsordnung, die für uns gilt, auf der Basis des Gegenstandswertes ab.
NEHMEN SIE (BLICK)KONTAKT AUF
UNSER STANDORT IN WIESMOOR
Kanzlei Weitblick
Am Rathaus 2
26639 Wiesmoor
+49 (0) 4944 91 07 60
+49 (0) 4944 91 07 1
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